Kann ich den SISlean Vanille Diät Drink auch bei Lactoseintoleranz verzehren?
100 g SISlean-Pulver enthalten nur 0,8 g Lactose, das macht pro Portion (30 g) 0,24 g Lactose aus dem Produkt selbst. Die meisten Menschen mit Lactose-Intoleranz vertragen geringe Lacto-se-Mengen; der Schwellenwert liegt meist bei 4 bis 5 g pro Tag. Insofern wird SISlean für die meisten Menschen mit Lactose-Intoleranz verträglich sein, wenn sie mit Sojamilch oder Minus L Milch zubereitet wird.
Was ist der Unterschied zwischen SISlean und Apothekenprodukten wie z.B. Slimfast?
Die SISlean ist auf 50 % des Tagesbedarfs an den zugesetzten Vitaminen bilanziert und damit marktüblichen Produkten aus Apotheken und Drogeriemärkten deutlich überlegen, die meist auf 20 – 30 % kommen. Insbesondere enthält die SISlean auch spezielle Zusätze wie Selen, Jod, Vitamin K und ist in diesem Marktsegment ein sehr hochwertiges Produkt. Der Gehalt an Koh-lenhydraten beträgt nur 15 g pro verzehrfertig zubereiteter Portion und ist damit ebenfalls güns-tiger als bei Apothekenprodukten, die meist 20 bis 30 g enthalten. Durch einen speziellen lösli-chen Ballaststoff in der SISlean verlangsamt sich zudem die Insulinreaktion messbar.
Was ist der Unterschied SISlean und Royal?
Es handelt sich um zwei völlig unterschiedliche Produktgruppen nach dem Lebensmittelgesetz. Die DiätVO unterscheidet frei verkäufliche bilanzierte Diätprodukte, sogenannte § 14 a Produkte, die als vollständiger Mahlzeitenersatz gelten. Hierbei ist der Mindestgehalt an Nährstoffen, z.B. an Kohlenhydraten, gesetzlich festgelegt, um sicherzustellen, dass bei Ernährung mit diesen Produkten alle Nährstoffe in ausreichender Menge zugeführt werden. Ein solches Produkt ist die SISlean; hier beträgt der Gehalt an Kohlenhydraten 15 g pro verzehrfertig zubereiteter Portion.
Die Creme Royal als beratungspflichtiges Produkt nach § 14 b DiätVO ist stark entzuckert (9,9 g Kohlenhydrate pro verzehrfertig zubereiteter Portion, die in diesem Fall ausschließlich aus dem Milchzucker des zugesetzten Milchprodukts stammen) und darf nur unter medizinischer Kontrol-le abgegeben werden, weil es insbesondere bei vorbestehenden Erkrankungen wie Diabetes zu einer gefährlichen Unterzuckerung kommen kann. Diese Produkte sind im Sinne der Insulin-trennkost als Eiweißmahlzeit aufgrund des geringeren Kohlenhydrat-Anteils etwas besser ge-eignet, dürfen aber nur in unseren Beratungsstellen abgegeben werden.